Notwendige Vorbereitungen auf eine mögliche Gasmangellage

BDG stellt Checkliste bereit

 

Wirtschaftspolitische Maßnahmen einzuordnen, seriös mögliche Eskalationsstufen zu antizipieren und dies auf die deutsche Gießerei-Industrie runter zu brechen, ist eine zweispurige Aufgabe, der sich der BDG seit Ausbruchs des Kriegs in der Ukraine mit voller Energie widmet. Anfragen aus der Mitgliedschaft werden ebenso angenommen und beantwortet wie über verschiedenste Maßnahmen der Politik ein Bild über die Situation in den Betrieben und über etwaige Szenarien aufzuzeigen.

 

Die Erkenntnisse hinsichtlich der enormen Herausforderungen gezielt und vorausschauend in die Mitgliedschaft, die Öffentlichkeit und die Politik zu transportieren ist seit dem 24. Februar 2022 bestimmender Bestandteil der täglichen Arbeit des Verbandes. Im Rahmen der Maßnahmen, die der BDG in den letzten Monaten ergriffen hat, haben wir unseren Mitgliedern dringend empfohlen, sich auf eine mögliche Gasmangellage vorzubereiten. Ende April wurde in Polen und Bulgarien von russischer Seite bereits ein Lieferstopp verkündet.

Mittlerweile sind Vorbereitung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) angelaufen, um die Gründung einer „Sicherheitsplattform Gas“ zu ermöglichen. Zur Datenerhebung sollen alle Unternehmen mit einer Abnahmestelle von mehr als 10 MW technischer Leistung verpflichtend an einer Online-Befragung teilnehmen. Unabhängig jedoch davon, ob Ihr Unternehmen diese 10 MW erreicht oder nicht raten wir Ihnen sich auf mögliche Versorgungsmängel oder sogar Versorgungsausfälle vorzubereiten. Dazu stellen wir eine entsprechende Checkliste kostenlos zur Verfügung. Diese soll Ihnen helfen, Ihrem Versorger die wichtigsten Punkte klar zu machen:

  1. Wie sind die Gasflüsse in Ihrem Unternehmen?
  2. Welche Abnahmestellen und Gasverbraucher sind vorhanden und wie hoch ist der einzelne Verbrauch?
  3. Ob, und wenn ja, welche Abschaltpotenziale für Gas (Hallenheizung, ggf. eine Produktionsstraße etc.) gibt es?
  4. Wieviel Vorlaufzeit wird für die jeweiligen Abschaltungen benötigt?
  5. Inwieweit wird gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzvorgaben durch die Abschaltung verstoßen (z.B. durch Ausfall der thermischen Nachbehandlung etc.)?

Diese betrieblichen Belange müssen geklärt sein, um sie auch Ihrem Versorger mitteilen zu können, wenn dieser eine Gasmangellage kommuniziert bzw. konkrete Abschaltungen ankündigt, von denen Ihr Unternehmen betroffen ist. 
Ziel der Analyse muss sein, dass Sie über einen abgestuften Plan verfügen, der dann angewendet werden kann:

  • Was passiert in Ihrem Betrieb, wenn ein paar Prozent Gas fehlen?
  • Was passiert, wenn Sie nur noch die Hälfte der üblichen Menge beziehen können?
  • Oder wenn Sie sogar auf deutlich mehr Gas verzichten müssen?

Die BDG-Checkliste zur Gasmangellage können Sie hier herunterladen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der BDG gerne zur Verfügung.