Deutschland benötigt wettbewerbsfähigen Industriestrompreis, keine bürokratischen Extrahürden

Pressemitteilung zum Entlastungspaket der Bundesregierung

 

14. April 2022

Die Gießerei-Industrie begrüßt die Verabschiedung eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung als Reaktion auf die galoppierenden Energiekosten. Allerdings ist die Ausgestaltung noch zu kompliziert, stellt unnötige Hürden für die betroffenen Betriebe auf – und benachteiligt deutsche Gießer im Vergleich zu Wettbewerbern.

Im Zuge des Ukraine-Konfliktes steigen die in Deutschland bereits ohnehin hohen Kosten für Energie nochmals drastisch an. Das belastet die Unternehmen der Gießerei-Industrie massiv. In einer Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG) zu den Folgen der Ukraine-Krise Ende März 2022 gaben 40% der Unternehmen an, dass die Kosten für fossile Energieträger „zur akuten Gefahr für den Erhalt des Unternehmens geworden“ sind, bei den Stromkosten sind es sogar 45%.

Positiv bewertet der BDG, dass die Bundesregierung diese Notlage rasch in den Fokus genommen und mit ihrem Maßnahmepaket für vom Krieg betroffene    Unternehmen auch auf die gestiegenen Strom- und Gaspreise reagiert. Grundlage dafür ist der Krisenrahmen der EU (Temporary Crisis Framework), der den Mitgliedstaaten vorübergehend erhebliche Freiheiten für staatliche Beihilfen eröffnet. Dies können auch Zuschüsse für die Zusatzkosten durch die Energiepreisanstiege sein. Grundsätzlich sollen nur die Unternehmen begünstigt werden, deren Energiepreise sich gegenüber 2021 verdoppelt haben. Nach den europäischen Vorgaben können Unternehmen mit Energiebeschaffungskosten von mindestens 3% des Produktionswertes dann bis zu 2 Mio. EUR Beihilfen erhalten, bei Betriebsverlusten bis zu 25 Mio. EUR.

Kritikwürdig aus Sicht des BDG sind indes die Details der Regelung, die die Unternehmen der deutschen Gießerei-Industrie benachteiligt.

  • Die deutsche Umsetzung verlangt als zusätzliche Voraussetzung    jedoch noch zusätzlich die Zugehörigkeit zu einer Branche, die nach den Europäischen Beihilfeleitlinien (KUEBLL) aufgelistet ist und als beihilfefähig angesehen wird
  • Die Regelung ist extrem umständlich, da die Mehrkosten zunächst von den Unternehmen bezahlt werden müssten, die sie anschließend nach hohem bürokratischem Aufwand ersetzt bekommen
  • Wesentlich einfacher wäre die Einführung eines wettbewerbsfähigen Industriestrompreises ohne bürokratischen Aufwand, dafür mit      Planungssicherheit für die Unternehmen

„Für die Einführung eines solchen Industriestrompreises wirbt der BDG bereits länger. Das Thema bekommt mit der Ukraine-Krise zusätzliche Brisanz. Andere EU-Länder sind bereits weiter als Deutschland – Frankreich hat eine Preisdeckelung beschlossen“, sagt Max Schumacher, Hauptgeschäftsführer des BDG. „Zudem schöpft Deutschland nicht einfach den europäischen Beihilferahmen aus, sondern stellt erneut Extrahürden auf, die kaum zu verstehen sind. Wenn schon die europäischen Vorgaben selbst Fragen aufwerfen, dann ist es nicht zu erklären, warum die deutsche Umsetzung alles noch komplizierter macht. So werden Unternehmen, die dringend Hilfe benötigen, aussortiert und im Regen stehen gelassen, weil sie das Pech haben, nicht auf der richtigen Liste zu stehen“.

 

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