Bundeskanzler stellt Unterstützung der Branche in Aussicht

Pressemitteilung Olaf Scholz besucht Friedrich Wilhelms Hütte

 

06. April 2022

Die Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine stellt alle Unternehmen der Gießerei-Branche in Deutschland derzeit vor große Herausforderungen. Um sich davon ein detailliertes Bild zu machen, besuchte Bundeskanzler Olaf Scholz die Friedrich Wilhelms Hütte, eine Gießerei in Mülheim an der Ruhr. Scholz stellte Unterstützung für die Branche in Aussicht.

Während des Betriebsrundganges und einer anschließenden Gesprächsrunde mit Vertretern des Unternehmens standen die hohen Energiepreise und die Gefährdung der Lieferketten für bestimmte Vormaterialien im Mittelpunkt.

Die Geschäftsführer der Friedrich Wilhelms Hütte, Nicolas A. Neumann und Lars Steinheider, hoben im Rahmen des Besuches die „Notwendigkeit einer unbürokratischen und schnellen, finanziellen Unterstützung für die Branche“ bhervor.

Bekenntnis zur Stahl- und Gießerei-Industrie

„Stahl wird auch in der Zukunft gebraucht, und zwar in höchster Qualität. Deshalb ist es notwendig, dass die Fähigkeiten, Stahl herzustellen, zu verarbeiten und zu produzieren, in Deutschland weiterhin existieren, wie wir es hier in Mülheim an der Ruhr auch sehen können. Es ist das klare Ziel der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass Deutschland in Zukunft nicht nur eine CO2-neutrale, klimafreundliche Stromproduktion und Energieproduktion haben wird, sondern dass sie auch bezahlbar ist.“ so erläuterte der Bundeskanzler. „Genau darum geht es bei all den Dingen, die wir uns für die Zukunft vorgenommen haben.“

Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Scholz erklärte auch, wie diese Unterstützung gestaltet werden soll: Die Bundesregierung möchte der Branche durch planbare Rahmenbedingungen, eine Beschleunigung der Planungs- und Vergabeverfahren sowie Differenzverträge die notwendige Investitionssicherheit geben. Dafür wurde im Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses vom 23. März bereits die unbürokratische Bereitstellung zinsgünstiger Kredite beschlossen.

Die EU-Kommission hat in der Mitteilung für einen befristeten Beihilferahmen u.a. die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten vorgesehen, direkte Ausgleichs-   zahlungen für zusätzliche Kosten, die durch außergewöhnlich hohe Gas- und Strompreise entstehen, zu zahlen. Mitgliedstaaten können demnach eine Preisdifferenz (sofern sie über 200 % liegt) zwischen den von den Unternehmen gezahlten Strom- und Gaspreisen in 2021 und den aktuell gezahlten (durch Rechnung nachzuweisenden) Preisen zumindest teilweise ausgleichen. Für 23 besonders betroffene Sektoren (u.a. Kunststoff, Stahl, NE-Metalle, Chemie, Glas) kann dieser Anteil bis zu 70% und eine Einzelbeihilfe bis zu 50 Mio. EUR betragen.

Über die genaue Ausformulierung des von der Bundesregierung geplantes Maßnahmenpaket wird der BDG zeitnah informieren.

 

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