Wettbewerbsbedingungen

Europäischer Druckgusswettbewerb 2024

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  1. Die Wettbewerbsbeiträge müssen in der Europäische Union (EU/EWR inkl. Schweiz) gegossen worden sein.
  2. Kunden- und Eigengießereien mit Sitz in der EU können bis zu zwei Wettbewerbsbeiträge pro Unternehmen für den Wettbewerb einreichen. Für jedes Druckgussstück ist ein gesondertes Anmeldeformular beizufügen. Wir bitten durch gleichlautende Nummerierung sicherzustellen, dass beim Auspacken die einzelnen Formulare den richtigen Gussstücken zugeordnet werden können.
  3. Es können Einzel- oder zusammengesetzte Druckgussstücke eingesandt werden. Sie sollen entgratet, jedoch weder mechanisch noch chemisch oberfl ächenbehandelt sein. Von Gussstücken, die oberfl ächenbehandelt werden, ist auch das Fertigteil einzureichen.
  4. Die eingesandten Gussstücke müssen der laufenden Produktion entnommen sein. Gussstücke, die bereits bei einem nationalen oder internationalen Wettbewerb ausgezeichnet wurden, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Konstruktions- und Zusammenbau-Zeichnungen erleichtern der Jury die Beurteilung. Auch werden Fotos oder Prospekte der Anwendung erbeten, in welches das Gussstück eingebaut wird.
  5. Die Teilnehmer geben durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars ihr Einverständnis, dass die Druckgussstücke zu Werbezwecken für Druckguss (Film- und Bildverwendung in Print- und Online-Medien, sowie Ausstellung bei VDD Veranstaltung, wie z.B. der Druckgusstag, die Messe Aluminium) verwendet werden dürfen und in das Eigentum des VDD übergehen.
  6. Nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare werden für den Wettbewerb berücksichtigt.