13.08.2026 | Industrial Accelerator Act (IAA)
„Made in Europe“ muss auch für das Gussteil gelten
Mit dem Industrial Accelerator Act (IAA) will die Europäische Kommission Produktionskapazitäten in Europa stärken, die Dekarbonisierung wichtiger Sektoren beschleunigen und die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten reduzieren.
Für die deutsche Gießerei-Industrie ist dabei insbesondere die geplante Stärkung europäischer Wertschöpfung von Bedeutung. Gussteile sind unverzichtbare Komponenten zahlreicher industrieller Wertschöpfungsketten. Eine wirksame „Union origin“-Strategie darf deshalb nicht allein darauf schauen, wo ein Endprodukt hergestellt wird.
Aus Sicht des BDG müssen die geplanten Regelungen daher insbesondere an zwei Stellen nachgeschärft werden: Zum einen braucht es eine breitere Berücksichtigung relevanter Werkstoffe und Komponenten. Zum anderen muss die Definition der Herkunftsregeln so gefasst werden, dass europäische Wertschöpfung tatsächlich gestärkt wird.Gemeinsam mit den in der Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie (ArGeZ) zusammengeschlossenen Verbänden fordert der BDG, dass Local-Content-Anforderungen auch auf Komponentenebene greifen. Insbesondere dort, wo öffentliche Mittel eingesetzt werden, sollte europäische Wertschöpfung angemessen berücksichtigt werden.
Gleichzeitig muss die Umsetzung praxistauglich und bürokratiearm erfolgen. Anforderungen müssen für mittelständische Unternehmen realistisch erfüllbar sein und dürfen nicht zu neuen unverhältnismäßigen Nachweis- und Kontrollpflichten führen.
Die vollständige gemeinsame Position der ArGeZ zum Industrial Accelerator Act finden Sie hier: